Stiftung BSW
Fotogruppe Hamburg-Altona
transparenter verlauf

Satzung der BSW Fotogruppe Hamburg-Altona

  1. Die BSW-Fotogruppe Hamburg-Altona ist als kulturelle Gruppe Teil der Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) und unterliegt deren Bestimmungen bzw. Satzungen.
  2. Sitz der Fotogruppe ist Hamburg unter der Anschrift des/der Gruppenleiters/in.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die jährliche Mitgliederversammlung findet am 4. Dienstag im Februar statt.
    Die Einladung erfolgt schriftlich und mindestens 14 Tage vorher.
    Eine Sondermitgliederversammlung kann jederzeit mit einfacher Mehrheit durch die Gruppenleitung oder, sofern diese handlungsunfähig sein sollte, durch die/den Gruppenleiter/in beschlossen werden. Die Einladung zur Sondermitgliederversammlung muss schriftlich 7 Tage vor der Sitzung erfolgen.
  4. Zweck der Fotogruppe ist das Ausüben des gemeinsamen Hobbys Fotografie und die Förderung der Kunst und Kultur im Bereich der Fotografie.
  5. Die Fotogruppe hat aktive Vollmitglieder und passive Mitglieder, Gäste und Ehrenmitglieder. Letztere werden bei der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vollmitglieder gewählt.
    Die aktive Vollmitgliedschaft berechtigt
    • zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung mit Stimmrecht
    • zur Teilnahme an allen Fotogruppentreffen (jeweils 2. und 4. Dienstag eines jeden Monats), Beteiligung an den Ausstellungen und Wettbewerben, Exkursionen, Workshops und sonstigen Aktivitäten, zur Vorführung der eigenen Fotoarbeiten, etc.
    • zum Erhalt der Sammellinse, des aktuellen Terminplans etc.
    • zum kostenlosen Ausdruck/Erhalt von Workshop- und Exkursionsunterlagen in S/W auf den Druckern der Fotogruppe
    • zur kostenlosen Nutzung der Einrichtungen und Angebote der Fotogruppe Hamburg-Altona.
    Die passive Mitgliedschaft berechtigt
    • zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht
    • zur Teilnahme an maximal 2 Fotogruppentreffen und 2 Exkursionen/Workshops im Jahr
    • zum Erhalt der Sammellinse
    • zur kostenpflichtigen Nutzung der Einrichtungen und Angebote (z.B. Exkursionen/Workshops und Ausleihen von Geräten) der Fotogruppe Hamburg-Altona.
    Mitglieder, die nicht BSW-Förderer sind, müssen neben der Mitgliedschaft in der BSW-Fotogruppe Hamburg-Altona auch sog. Fördermitglied im BSW werden. Eine Abweichung von dieser Regelung ist nicht möglich. Eine Kündigung der Mitgliedschaft im BSW und der Verbleib in der BSW-Fotogruppe Hamburg-Altona schließen sich aus. Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder, die vor dem 01.08.04 in die Fotogruppe eingetreten sind.
  6. Fotogruppenmitglieder, die sich Geräte oder Teile aus dem Eigentum der Fotogruppe leihen, verpflichten sich, diese in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Beschädigungen sind unverzüglich bzw. spätestens bei der Rückgabe der/dem Verantwortlichen zu melden.
    Sogenannte Beschädigungen an Verschleißteilen, wie z.B. Dia-Projektorbirnen, werden aus den Mitteln der Fotogruppe Hamburg-Altona repariert. Für den Fall, dass eine anderweitige Reparatur notwendig ist, wird durch die Gruppenleitung ggf. eine angemessene Kostenbeteiligung bzw. die Kostenübernahme durch den Ausleiher im Einzelfall beschlossen.
  7. Die Höhe der Beiträge für aktive und passive Mitglieder wird jährlich in der Mitgliederversammlung festgelegt. Der jeweilige Beitrag ist nach Eingang der Rechnung ohne weitere Aufforderung per Überweisung auf das Konto der Fotogruppe zu zahlen.
    Beiträge werden nicht erstattet. Dieses gilt auch im Falle einer unterjährigen Kündigung der Mitgliedschaft. Für das laufende Jahr ist der monatliche Beitrag auf 1/12 des entsprechenden Jahresbeitrages festgelegt und zum Ende des Folgemonats fällig.
    Die Rechnungen der Fotogruppe Hamburg-Altona sind von allen Mitgliedern der Fotogruppe innerhalb von 4 Wochen zu begleichen, sofern kein anderes Zahlungsziel genannt wurde. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € pro Rechnung erhoben. Ausnahmeregelungen können von der Gruppenleitung jederzeit mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
    Der Rechnungsschluss ist in der Regel der 15. Dezember eines jeden Jahres. Die Anweisung von Zahlungen kann dann erst wieder ab dem 01. Januar des Folgejahres erfolgen. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung der Gruppenleitung.
  8. Die Mitgliedschaft in der Fotogruppe kann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss spätestens zum 31.12. erfolgen, da sich diese ansonsten um ein weiteres Jahr verlängert und der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe zu entrichten ist. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Ausschlüsse aus der Fotogruppe werden durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen und sind sofort wirksam.
  9. Organe der Fotogruppe sind die Mitgliederversammlung und die Gruppenleitung.
    Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
    • Entgegennehmen des Jahresberichtes der Gruppenleitung
    • Wahl der Fotogruppenbeauftragten
    • Wahl von Ehrenmitgliedern
    • Festlegen der Mitgliedsbeiträge
    • Beschluss über Satzungsänderungen
    • Entscheidungen über Anträge der Mitglieder
    • Auflösung der Fotogruppe
    Die Mitgliederversammlung ist mit den anwesenden Mitgliedern grundsätzlich beschlussfähig. Über alle Entscheidungen wird nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit abgestimmt.
  10. Bei einer Mitgliederversammlung hat jedes aktive Vollmitglied der Fotogruppe eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei jährlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen der Gruppenleiter/die Gruppenleiterin.
    Eine Kandidatur für Ämter (z.B. Fotogruppenbeauftragte/r) der Fotogruppe ist nur für aktive Vollmitglieder gemäß den Richtlinien des BSW möglich. Jede Mitgliederversammlung ist zu protokollieren und das Protokoll allen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.
  11. Die Gruppenleitung wird durch den Bezirksbeauftragten Foto/Film auf Vorschlag der Fotogruppenmitglieder
    gemäß der Richtlinie 7 bestellt und besteht aus:
    • dem/der Gruppenleiter/in
    • dem/der stellvertretenden Gruppenleiter/in
    • den/der stellvertretenden Gruppenleiter/in
    • dem Kassenführer
    und hat folgende Aufgaben:
    • Geschäftsführung
    • ordnungsgemäße Kassenführung
    • Sorge zu tragen für die Einhaltung der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
    • Einhaltung der BSW-Richtlinien
    • Koordination und Kontrolle der Arbeit der Beauftragten der Fotogruppe
    • Vorlage des Jahresberichtes
    • Beschluss über reduzierte Einzel-, Familien- oder Sozialbeiträge
    • Werbung neuer Mitglieder
  12. Die Abstimmung in der Gruppenleitung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Sofern nach 2 Abstimmungen keine einfache Mehrheit gefunden wurde, so hat die/der Gruppenleiter/in eine zusätzliche Stimme, um eine Mehrheitsentscheidung herbeizuführen.
  13. Diese Satzung verliert mit der Veröffentlichung einer neuen Satzung umgehend ihre Gültigkeit.



Die Satzung der BSW Fotogruppe Hamburg-Altona als PDF